Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Gemeinnützige Leistungen anstatt Ersatzfreiheitsstrafen

Oktober 2013
Kategorien: Klienten-Info
Gemeinnützige Leistungen anstatt Ersatzfreiheitsstrafen

Im neu gefassten § 179 Abs. 3 FinStrG ist nunmehr geregelt, dass der Bestrafte gemeinnützige Leistungen i.S.d. § 3a StrafvollzugsG anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe auch bei einer Bestrafung im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren erbringen kann (im gerichtlichen Verfahren war dies schon bisher der Fall). Damit hat der Gesetzgeber auf ein Erkenntnis des VfGH (GZ B 1070/11 vom 11.10.2012) reagiert, wonach es auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren möglich sein muss, gemeinnützige Arbeit anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe (wenn die Geldstrafe vom Verurteilten nicht einbringlich ist) zu leisten. Anwendungsfall sind oftmals Insolvenzverfahren, in denen für nichtbezahlte Steuerschulden auch Finanzstrafen verhängt werden können.

Bild: © estima - Fotolia