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Ab Februar 2014 wird SEPA Realität
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und hat die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums zum Ziel. Wenngleich SEPA-Überweisungen bereits seit 2008 möglich sind, so erfolgt die vollständige Umstellung auf SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit 1. Februar 2014. Mit SEPA wird eine Infrastruktur für den Massenzahlungsverkehr für alle Euro-Zahlungen geschaffen, welche in immer stärkerem Ausmaß vollkommen elektronisch ablaufen. Durch die Vereinheitlichung können Unternehmen, Kunden wie auch der Finanzsektor profitieren.
Neben der Einführung des Euro-Bargeldes wird mit SEPA auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht, indem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden und somit ein einheitlicher Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr entsteht. SEPA betrifft jedoch nicht nur die Euro-Länder, sondern die gesamte EU wie auch Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco und die Schweiz. Länder außerhalb der Eurozone können SEPA-Standards für ihre Euro-Zahlungen einführen und somit auch von den Vorteilen profitieren. Schrittweise – so auch mit 1. Februar 2014 – wird auch das Nebeneinander unterschiedlicher Standards für nationale und internationale Zahlungsverfahren eingestellt. Dies bedeutet, dass in Österreich spätestens ab 1.2.2014 alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch das SEPA-Verfahren ersetzt werden. Bei Überweisungen von Österreich innerhalb der EU gelten für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften die gleichen Preise wie für entsprechende Inlandstransaktionen. Notwendig ist freilich, dass IBAN und BIC sowie der Überweisungsbetrag in Euro angegeben sind und die Bankspesen zwischen Sender und Empfänger geteilt werden.
Die wesentlichen Vorteile von SEPA liegen darin, dass bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente vorgenommen werden können und diese so einfach, effizient und sicher wie bisher nationale Zahlungen funktionieren. Da nur noch ein einziges Konto innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer notwendig ist, kann es auch hier zu Kosteneinsparungen kommen.
Kontonummer mit 20 Stellen
Die wohl plakativste Umstellung für Unternehmer wie auch für Privatpersonen ist die Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und zumindest noch vorläufig von BIC (Business Identifier Code) für Überweisungen innerhalb Österreichs. Ab 1. Februar 2014 braucht für innerstaatliche Transaktionen kein BIC mehr angegeben werden, mit 1. Februar 2016 wird diese Identifikationsnummer auch für grenzüberschreitende Zahlungen wegfallen. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen, wobei dem zweistelligen ISO-Länderkennzeichen (AT für Österreich) 2 Prüfziffern nachgestellt sind und dann die 5-stellige Bankleitzahl und die 11-stellige Kontonummer folgen. Mithilfe der zwei Prüfziffern sollen fehlerhafte Überweisungen nahezu ausgeschlossen werden. Sofern eine Überweisung in Papierform vorgenommen wird, handelt es sich zukünftig ausschließlich um eine Zahlungsanweisung, welche die frühere Unterscheidung zwischen Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung obsolet macht.
Verschiedene SEPA-Produkte
Die durch SEPA standardisierten Produkte können in die Kategorien Überweisung, Lastschriften und Karten eingeteilt werden. Innerhalb der Gruppe Lastschriften ist wiederum zu unterscheiden, ob es sich um ein Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern (SEPA Direct Debit Core) handelt oder ob es ein Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen ist (SEPA Direct Debit Business-to-Business). Wichtig ist, dass bereits vor der SEPA-Umstellung von Privaten erteilte Einzugsermächtigungen auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Kein automatischer Übergang besteht bei dem ausschließlich zwischen Unternehmen zur Anwendung kommenden Lastschriftverfahren. Wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Lastschriftverfahren ist, dass bei dem Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen keine Rückbuchung des Betrags wegen Widerspruchs möglich ist. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn gegen die Gültigkeit des Grundgeschäfts Einspruch erhoben wird.
Die SEPA-Überweisung bietet neben der Standardisierung auch den Vorteil, dass die maximale Laufzeit für Überweisungen nur 1 Bankgeschäftstag ausmachen darf. Wird die Überweisung – wie z.B. in Österreich noch weit verbreitet – mittels Belegs in Papierform durchgeführt, so darf die maximale Laufzeit 2 Bankgeschäftstage nicht überschreiten. Die Übermittlung des Überweisungsbetrags an die Bank des Begünstigten hat ohne Abzüge zu erfolgen. Im Bereich der SEPA-Kartenzahlungen werden allgemeine Grundsätze und Regelungen für Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen festgelegt, durch die sichergestellt werden soll, dass die Bank(omat)karten in anderen SEPA-Ländern genauso wie in Österreich verwendet werden können (dies umfasst regelmäßig Geldabhebungen am Bankomaten sowie Kartenzahlungen an der Bankomatkasse).
Umstellung auf SEPA bietet administrative Chancen
Für Unternehmen ist die Umstellung auf SEPA mit Kosten verbunden, wobei langfristig betrachtet oftmals die Vorteile überwiegen können. So kann etwa durch das SEPA-Lastschriftverfahren zwischen Unternehmen im Konzern Einsparungspotential erzielt werden. Außerdem kann die SEPA-Umstellung dazu genutzt werden, technische und organisatorische Prozesse zu optimieren und vorhandene Datenbestände zu bereinigen. Auf der Kostenseite besteht bei der Umstellung für Unternehmen regelmäßig die Notwendigkeit, IBAN und BIC auf den eigenen Rechnungen und Geschäftspapiere anzugeben, IBAN und BIC von den Geschäftspartnern einzuholen und die entsprechenden Daten in den Buchhaltungs- und ERP-Systemen zu hinterlegen.
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© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info