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Kurz-Info: Herabsetzung der Steuersätze bei der Kraftfahrzeugsteuer
Wie bereits in der Jänner-Ausgabe berichtet, wurde mit 1. Jänner 2004 für LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Maut eingeführt. Die Maut tritt an die Stelle der Straßenbenützungsabgabe und beträgt je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn- oder Schnellstraßen-Kilometer. Gleichzeitig gelten ab dem 1. Jänner 2004 bei der Kraftfahrzeugsteuer niedrigere Steuersätze.
Der entsprechende Steuersatz gilt je Monat für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht:
Höchstes zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges | Steuersatz |
bis zu 12 Tonnen | 5,09 Euro (mindestens jedoch 43,60 Euro) |
bis zu 18 Tonnen | 5,45 Euro |
von mehr als 18 Tonnen | 6,17 Euro (höchstens 246,80 Euro, bei Anhängern höchstens 197,44 Euro) |
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info