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EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern
Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt:
- IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein.
- Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
- Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht übersteigen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
- Begünstigt sind diese Überweisungen nur zwischen EU/EWR-Mitgliedsländern.
Tipps:
- Innerhalb des europäischen Zahlungsraumes tätige Exporteure sollen sich rechtzeitig um IBAN und BIC der Bankverbindung ihrer Geschäftspartner kümmern.
- Auf den eigenen Geschäftspapieren und Rechnungsformularen sollen IBAN und BIC angegeben werden.
- Wechsel- und Scheckzahlungen fallen nicht unter diese Begünstigung. Falls dieser Zahlungsmodus vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.
- Bankomatabhebungen und Zahlungen mittels Bankkarte sind begünstigt.
- E-Banking spart zusätzlich Zeit.
Bild: © Anna Blau - BMF
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© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
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