Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte.

Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine Abrechnung für den Monat März auch noch bis 28.5.2020 möglich.

Die Abrechnung kann ausschließlich über das eAMS-Konto abgewickelt werden. Sollten Sie noch keine Zugang haben, beantragen Sie diesen bitte möglichst rasch: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile

Für die Abrechnung stellt das AMS 2 Varianten zur Verfügung:

Bei beiden Varianten wird eine Abrechnungsdatei mit den konkreten Daten der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge im CSV-Format erzeugt.

Diese CSV-Datei muss im eAMS-Konto für Unternehmen hochgeladen und an das AMS als projekt-bezogene Nachricht übermitteln werden.

Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells