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Klienten-Info - Aktuell

Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten

Oktober 2021
Kategorien: Klienten-Info
Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten

Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.

Bis 31.12.2020 zuständiges Finanzamt (FA)

Seit 1.1.2021 zuständige (zusammengefasste) Dienststelle (DST)

Neue Kontonummer seit 1.1.2021

FA Klagenfurt,
FA St. Veit Wolfsberg

DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg

AT92 0100 0000 0556 4572

FA Kitzbühel Lienz,
FA Kufstein Schwarz

DST Tirol Ost

AT62 0100 0000 0554 4839

FA Bregenz,
FA Feldkirch

DST Vorarlberg

AT63 0100 0000 0557 4988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt,
FA St. Pölten Lilienfeld

DST Niederösterreich Mitte

AT08 0100 0000 0550 4295

FA Gänserndorf Mistelbach,
FA Hollabrun Korneuburg Tulln

DST Weinviertel

AT28 0100 0000 0550 4226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag,
FA Graz Umgebung

DST Steiermark Mitte

AT38 0100 0000 0553 4698

FA Wien 4/5/10,
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg

DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

AT31 0100 0000 0550 4075

Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116.

Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen.

Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus.