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Klienten-Info - Aktuell

Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Februar 2005
Kategorien: Klienten-Info
Bausparen und Zukunftsvorsorge 2005

Infolge fortschreitender Erosion im Bereich der staatlichen Säule der Altersvorsorge durch Pensionskürzungen, kommt der privaten Vorsorge erhöhte Bedeutung zu. Hier sei auf folgende staatliche Förderungen hingewiesen:

:: Bausparen als Basisprodukt für den persönlichen Vermögensaufbau, ohne Bauverpflichtung. Neben der attraktiven Verzinsung und der steuerfreien staatlichen Prämie in der Höhe von 3,5% im Jahre 2005, besteht Sicherheit und Verfügbarkeit. Die Rendite liegt bei etwa 3,5% bis 4,3%. Da es sich um Sparbücher handelt, besteht auch eine Einlagensicherung, welche wie folgt geregelt ist: Die Einlagen sind im Bankensektor vorläufig weiterhin bis € 20.000,- abgesichert. Bei Sparkassen, Raiffeisenkassen und Volksbanken dagegen in voller Höhe.

:: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für die Schaffung einer Zusatzpension. Bis zur Erreichung des jeweiligen gesetzlichen Pensionsalters wird ab 2005 die jährliche Einzahlung von € 2.000,- mit einer staatlichen Prämie in der Höhe von 9% (€ 180,-) gefördert.

Massgebliche Kriterien sind:

  • Laufzeit: Mindestbindung auf 10 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr wahlweise auch unwiderruflich bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.
  • Kapitalgarantie: Diese bezieht sich auf das eingezahlte Kapital und die Prämie.
  • Verfügung über die Ansprüche nach Ablauf der Bindungsfrist:
    • Auszahlung: Die Hälfte der Prämie muss zurückbezahlt werden und die Kapitalerträge sind mit 25% zu versteuern.
    • Übertragung an eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse etc.)
      Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40. Lebensjahr ausgezahlt werden.
    • Erbschaft: Die Übertragung der Ansprüche ist erbschaftssteuerfrei; in der Ansparphase muss der Erbe aber in den Vertrag eintreten, um die Nach-Versteuerung zu vermeiden. In der Verrentungsphase an Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 27. Lebensjahr, bei entsprechender Vereinbarung vor der Verrentung.
  • Steuerfreiheit: Bei widmungsgemässer Verwendung besteht Steuerfreiheit von der KESt, Einkommen- und Versicherungssteuer. Die Zusatzrente ist nämlich gem. § 29 Z 1 TS 3 EStG als wiederkehrender Bezug steuerfrei gestellt.

Kritische Hinweise für die Praxis

  • Prämienrendite: Die aktuelle Prämie von 9% entspricht innerhalb von 10 Jahren etwa einer Rendite von 1,6%.
  • Kapitalgarantie: Sie verursacht Kosten in der Höhe von ca. 1% und bezieht sich nicht auf die erwirtschafteten Erträge (Zinsen, Kursgewinne etc.). Ohne Wertsicherung kann daher infolge Kaufkraftverlust auch ein Gesamtverlust herausschauen.
  • Bindungsdauer: In der Praxis besteht sie auf Lebensdauer. Während der Ansparphase gibt es überhaupt keinen Zugriff auf das Kapital, nach Ablauf derselben nur mit erheblichen Abschlägen. In der Verrentungsphase immerhin eine steuerfreie Zusatzrente.
  • Kontostandsmitteilungen: Diese sind gesetzlich jährlich zu übermitteln. Bei Unterlassung sollten sie daher angefordert werden.
  • Alternativen: Je nach Risikobereitschaft ist die Veranlagung in spekulative Papiere, festverzinsliche Anleihen oder Lebensversicherung zu überlegen. Die Vorteile bestehen in der Verfügbarkeit über das Kapital und bei festverzinslichen Papieren in der Kalkulierbarkeit der Rendite, allerdings bei fehlender Steuerfreiheit.
  • Rangordnung für individuelle Entscheidungen:
    1. Klassische Rentenversicherung mit Zinsgarantie
    2. Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
    3. Fondsgebundene Lebensversicherung, die höhere Erträge, aber auch ein höheres Risiko bringt.
  • Leitsatz
    Je älter umso besser ist die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge, je jünger desto besser dagegen eine Lebensversicherung mit Zinsgarantie. Für junge Einsteiger ist daher der Abschluss einer Rentenversicherung mit langfristiger Garantieverzinsung zu empfehlen und erst in zweiter Linie die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge.

Bild: © Eisenhans - Fotolia