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Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006

März 2006
Kategorien: Klienten-Info
Kurz-Info: Kombi-Lohn ab 1. Februar 2006

§ 34a AMSG sieht eine Förderung zur Beschäftigungsaufnahme von länger als 1 Jahr beschäftigungslosen Personen unter 25 sowie über 45 Jahren im Niedriglohnsektor in Form von Beihilfen vor und zwar für:

  • Arbeitnehmer: Die Hälfte des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wird zum Bruttobezug aus der neuen Beschäftigung bis maximal € 1.000,- für 1 Jahr lang aufgestockt.
  • Arbeitgeber: Dieser erhält einen Zuschuss in der Höhe von 15% des Bruttolohnes.

Bild: © pressmaster - Fotolia