Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften

April 2006
Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften

Ab 31. Jänner 2006 ist diese auch auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden.
Die englische Limited-Gesellschaft – sie entspricht einer österreichischen GmbH – ist hierbei eine beliebte Rechtsformwahl: Der formelle Sitz der Gesellschaft liegt in England, ihre unternehmerische Tätigkeit kann sich auf Österreich beschränken oder weltweit ausgeübt werden. Während bei Gründung einer österr. GmbH mindestens 50% des Mindeststammkapitals von € 35.000,– aufgebracht werden muss, ist dies bei einer engl. Ltd. nicht erforderlich. (Mindestkapital von £ 1 möglich – idR. € 14 – 140)
Um eine Umgehung der Mindest-KöSt durch Gründung einer englischen Ltd mit inländischem Ort der Geschäftsleitung zu verhindern, werden ausländische unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften mit inländischen gleichgestellt: Für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht ist eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Stammkapitals zu entrichten. Fehlt bei ausländischen Körperschaften eine gesetzliche Mindesthöhe des Kapitals oder ist diese niedriger, ist ab 31. Jänner 2006 § 6 GmbHG maßgebend (5% von € 35.000,– d.s. € 1.750,– Mindest-KöSt).

Bild: © Markus Bormann - Fotolia