Kostenlose Erstberatung
Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…
Steuer-Info
Klienten-Info - Aktuell
Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter
Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben.
Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als freiwillige soziale Zuwendung des Dienstgebers gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG beitragsfrei. Weiters fallen auch weder KommSt noch DB/DZ an.
Bild: © Anna Blau - BMF
© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info