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Steuer-Info
Klienten-Info - Aktuell
Kurz-Info: Ferienjob und Beihilfenerhalt
Wieviel verdient werden darf, ohne folgende Beihilfen zu verlieren:
:: Familienbeihilfe
- Kinder unter 18 Jahren: Sie können in unbeschränkter Höhe dazuverdienen.
- Kinder über 18 Jahren: Übersteigt ihr Einkommen pro Jahr € 8.725,- (inkl. 13. und 14. Bezug € 10.835,-) geht die Beihilfe verloren, gleichgültig ob es in einem oder mehreren Monaten erzielt worden ist.
:: Studierende Eltern
- Studienbeihilfe: Die jährliche Einkommensgrenze beträgt € 5.814,-, bei ausschließlich nicht selbständiger Tätigkeit € 7.195,- und erhöht sich pro unterhaltsberechtigtem Kind um € 2.762,- bis € 4.216,- je nach Alter des Kindes.
- Kinderbetreuungsgeld: Wird die Zuverdienstgrenze von € 14.600,- p.a. von einem Elternteil überstiegen, entfällt es, wenn die Toleranzgrenze von 15% überschritten wird.
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia
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© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
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