Kostenlose Erstberatung
Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…
Steuer-Info
Klienten-Info - Aktuell
Kosten einer künstlichen Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden
Gemäß Entscheidung des VwGH (vom 24.9.2007, 2005/15/0138) ist aufgrund des öffentlichen Interesses der Gesellschaft an Kindern das Kriterium der Zwangsläufigkeit bei der Geltendmachung von Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung nicht zu prüfen. Da im Regelfall die Krankenkasse aus dem IVF-Fonds bis zu 70% der Kosten trägt, kann nur der selbst getragene Anteil zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Der Finanzverwaltung ist die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit mittels ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen. Eine freiwillig herbeigeführte Fortpflanzungsunfähigkeit (z.B. durch Sterilisation) hindert jedoch die steuerliche Anerkennung.
Bild: © Martin Green - Fotolia
© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info