Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Bei Dienstreisen erworbene Bonusmeilen bei privater Nutzung lohnsteuerpflichtig!

September 2008
Kategorien: Klienten-Info
Bei Dienstreisen erworbene Bonusmeilen bei privater Nutzung lohnsteuerpflichtig!

In der Vergangenheit wurde bereits mehrmals diskutiert, ob bei Dienstreisen erworbene Bonusmeilen, die in weiterer Folge privat genutzt werden können, einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug darstellen. Im neuen Lohnsteuerwartungserlass (Rz 222) vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass bei privater Nutzungsmöglichkeit von einem Sachbezug auszugehen ist. Die Verwendung von Bonusmeilen für dienstliche Flüge, also auch bei einem „Upgrading“, führt jedoch nicht zu einem Sachbezug.

Grundsätzlich hat die Bewertung dieses im Dienstverhältnis begründeten Vorteils mit den üblichen Mittelpreisen am Verbrauchsort zu erfolgen. Vereinfachend kann jedoch der Sachbezug mit 1,5% der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen (sofern diese Bonuswerte vermitteln wie z.B. Flüge, Hotelunterkünfte) angenommen werden. Eine weitere Vereinfachung stellt die Möglichkeit dar den Vorteil für das gesamte Kalenderjahr spätestens bei der Lohnverrechnung für Dezember in Summe zu erfassen und abzurechnen. Ein Sachbezug muss vom Dienstgeber nicht berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich erklärt, dass er an einem Kundenbindungsprogramm nicht teilnimmt bzw. der Arbeitgeber eine private Nutzung untersagt.

Bild: © dusk - Fotolia