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Kindergeld NEU

Oktober 2009
Kategorien: Klienten-Info
Kindergeld NEU

Die endgültige Einigung zum „Kindergeld Neu“ steht und wird in fünf Varianten am 1. Jänner 2010 starten. Mit der neuen Kindergeldregelung soll zum Einen erwerbsorientierten Frauen die Verwirklichung des Kinderwunsches erleichtert werden, zum Anderen soll die Karenzmöglichkeit für Väter interessanter gemacht werden. Zu den bisherigen drei Kindergeldvarianten kommen zwei neue Varianten hinzu. Somit kann in Zukunft aus mehreren Möglichkeiten gewählt werden:

  • 1. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 436 € pro Monat für maximal 36 Monate, wobei 30 Monate von einem Elternteil bezogen werden müssen. Der Zeitraum verlängert sich um 6 Monate, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kindergeld bezieht.
  • 2. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 624 € pro Monat für maximal 24 Monate, wobei wiederum 20 Monate vom einen Elternteil und 4 Monate vom anderen Elternteil geltend gemacht werden müssen.
  • 3. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 800 € pro Monat für 15 Monate für den einen plus 3 Monate für den anderen Elternteil.
  • 4. Variante (Neu): Kindergeld i.H.v. 1.000 € pro Monat für maximal 14 Monate, wobei 12 Monate vom einen Elternteil und 2 Monate vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Auszahlung beginnt jedoch erst mit 1.1.2010.
  • 5. Variante (Neu): das „einkommensabhängige Kindergeld“ beträgt 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Jahr vor der Geburt und beträgt mind. 1.000 € und max. 2.000 € pro Monat (Regelung 12 + 2 Monate wie in Variante 4). Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Auszahlung beginnt wiederum frühestens mit 1.1.2010.

Alleinerziehende, welche monatlich mit einem Einkommen von weniger als 1.200 € auskommen müssen, können auf Antrag bei jeder der fünf Varianten die Kindergeldzahlungen um zwei Monate länger beziehen. Die auch bisher bestehende Zuverdienstgrenze von 16.200 € jährlich bleibt weiterhin bestehen, wobei Eltern in Zukunft alternativ dazu bis zu 60% ihres bisherigen Einkommens dazu verdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld (Variante 5) besteht allerdings eine Sonderregelung – der Zuverdienst ist dann auf 5.800 € jährlich beschränkt.

Gesamt betrachtet kann es durch die einkommensabhängige Variante zu attraktiven Auszahlungen von bis zu 28.000 € (14 mal 2.000 €) kommen, wobei durch die kurze Auszahlungsperiode und die großzügigen Zuverdienstgrenzen eine rasche Wiedereingliederung ins Berufsleben ermöglicht werden soll.

Bild: © Eisenhans - Fotolia