Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Umsatzsteuerliche Leistungsortänderung bei diversen sonstigen Leistungen ab 1.1.2011


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Umsatzsteuerliche Leistungsortänderung bei diversen sonstigen Leistungen ab 1.1.2011

Januar 2011
Kategorien: Klienten-Info
Umsatzsteuerliche Leistungsortänderung bei diversen sonstigen Leistungen ab 1.1.2011

Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, so verlagert sich bei bestimmten Dienstleistungen kultureller, künstlerischer, wissenschaftlicher, sportlicher, unterrichtender oder unterhaltender Natur der Ort der Leistung ab 1.1.2011 vom bisher maßgeblichen Tätigkeitsort zum Empfängerort. Gleiches gilt für Leistungen i.Z.m. Messen und Ausstellungen. Durch die Änderung kann es etwa dazu kommen, dass ein Künstler mit Sitz in Österreich für Auftritte im Ausland Rechnungen mit österreichischer USt ausstellen muss, wenn die beauftragende Agentur ihren Sitz in Österreich hat. Bei Leistungen, die im EU-Ausland steuerpflichtig sind, wird regelmäßig durch das Reverse-Charge-System die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen. Der Künstler mit Sitz in Österreich hat in diesem Fall eine Nettorechnung mit Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auszustellen.

Bild: © estima - Fotolia