Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen

September 2011
Kategorien: Klienten-Info
Normverbrauchsabgabe bei Wohnmobilen

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) stellt einen zusätzlichen Kostenfaktor dar. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch eine Lenkungsmaßnahme zur Verteuerung von Kraftfahrzeugen mit hohen Verbrauchswerten. Sie fällt beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich an wie auch beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland. Da es bei Wohnmobilen (Reisemobilen) in der Vergangenheit oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen in punkto NoVA gekommen ist, soll nun durch einen kürzlich ergangenen BMF Erlass eine einheitliche Vorgehensweise erreicht werden.

Da in den Genehmigungsdokumenten von Wohnmobilen keine Verbrauchsangaben enthalten sind, ist die Höhe der NoVA in Abhängigkeit von dem Wohnmobiltyp zu ermitteln. Es ist dabei zwischen Campingbussen (Kastenwagen) einerseits und Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen andererseits, zu unterscheiden. Da bei Campingbussen eine starke Ähnlichkeit zu einem Kombifahrzeug besteht, sind für die NoVA-Ermittlung die Verbrauchswerte dieser Kombimodelle heranzuziehen (Campingbusse unterliegen auch einem dem Kombifahrzeug vergleichbaren Genehmigungsverfahren). Bei Alkovenmodellen, teil- und vollintegrierten Fahrzeugen kommt es zu einem Aufschlag von 15% auf den Verbrauchswert, welcher dem vergleichbaren Kombifahrzeug zugrunde liegt.

Bild: © NAN - Fotolia