Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Januar 2012
Kategorien: Ärzte-Info , Klienten-Info
Kosten einer Nachuntersuchung/Präventivbeobachtung nach Krebsoperation gelten nicht als außergewöhnliche Belastung

Im Gegensatz zu Krankheitskosten können nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z.B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerlich außergewöhnliche Belastung sind die Elemente Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit sowie wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. In einer jüngst ergangenen Entscheidung des UFS (GZ RV/0155-W/11 vom 19.10.2011) wurden selbst die Kosten für Krebsnachuntersuchungen nach einer bereits einmal erfolgten (erfolgreichen) Operation eines Melanoms nicht anerkannt. Seitens des UFS wurde diesen Untersuchungen, denen aus medizinischer Sicht ein Vorsorgecharakter im Sinne einer frühzeitigen Erkennung allfälliger erneuter Erkrankungen zukommt, das Element der Zwangsläufigkeit abgesprochen. Als Indiz zog der UFS auch den Umstand heran, dass die Kosten der Untersuchungen nicht von der Krankenkasse getragen wurden.

Insgesamt bestärkt diese Entscheidung die ablehnende Haltung der Finanzverwaltung zur steuerlichen Relevanz von Kosten für gesundheitliche Präventivmaßnahmen, die nicht zuletzt auch aus volkswirtschaftlichen Aspekten durchaus wünschenswert sind. Nicht wirklich tröstend ist in diesem Zusammenhang auch die abschließende Anmerkung des UFS, dass nicht alle Ausgaben, die durchaus sinnvoll erscheinen mögen, als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können.

Bild: © Sonja Langford