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Kurz-Infos

März 2003
Kurz-Infos

Zuschüsse der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bei Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsaufwand bei Freizeit- und Arbeitsunfällen ihrer Dienstnehmer, die nach dem 30.September 2002 eingetreten sind, erhalten Klein- und Mittelbetriebe (unter 51 Dienstnehmer) einen Zuschuss von 50 %, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei aufeinander folgende Tage gedauert hat. Der Antrag ist mittels eines gesonderten Formulars nach Ende der Entgeltfortzahlung zu stellen (www.auva.sozvers.at). Wichtig: Ein unfallbedingter Krankenstand muss vom Dienstnehmer gesondert als solcher gemeldet werden.

Reisekosten

:: Taggeld ohne Übernachtung
Das BMF teilt mit, dass entgegen der Auffassung des VwGH auch bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung das anteilige Taggeld steuerfrei zusteht.

:: Nächtigungsgeld bei Gratisunterkunft

In diesem Fall sind entweder die tatsächlichen Kosten für ein Frühstück oder bei Inlandsreisen pauschal in der Höhe von € 4,40,-, bei Auslandsreisen von € 5,85,- pro Nächtigung als Werbungskosten absetzbar. Übersteigen allerdings die steuerfreien Reisekostentersätze gemäß § 26 Z 4 EStG diese Pauschalbeträge, stehen keine Werbungskosten zu (Rz 317 LStR).

Fristablauf 31. März 2003 im Rechtsmittelverfahren vor dem UFS

Für eine am 1. Jänner 2003 noch nicht erledigte Berufung kann der Auftrag auf Entscheidung durch den Berufungssenat (seit 1. Jänner 2003 Unabhängiger Finanz Senat), sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt werden, und zwar auch dann, wenn nach den bis 1. Jänner 2003 geltenden Bestimmungen nicht durch den Berufungssenat zu entscheiden war.

 

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia