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Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben


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Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben

April 2013
Kategorien: Klienten-Info
Vergütungssatz für die Tätigkeit von Ordensangehörigen in ordenseigenen Betrieben

Mit Erlass vom 13.3.2013 hat das BMF den Vergütungssatz 2013 für die Tätigkeit von Ordensangehörigen mit 2.666 € (Vorjahr: 2.60 €) festgelegt. Dieser Betrag kann als fiktive Betriebsausgabe bei der Ermittlung des Einkommens eines Betriebes gewerblichen Art (BgA) eines Ordens angesetzt werden. Hintergrund dieser fiktiven Ausgabe ist, dass Ordensangehörige in der Regel keine gesonderte Entlohnung für ihre Mitarbeit in den ordenseigenen Betrieben erhalten und somit im Vergleich zu anderen Betrieben aufgrund des fehlenden Lohnaufwandes eine Verzerrung des Betriebsergebnisses stattfinden würde. Der Vergütungssatz von 2.666 € orientiert sich an den - vom Orden getragenen - durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der Ordensangehörigen unter Berücksichtigung einer Sozialversicherungskomponente und einer Komponente für die Altersversorgung sowie einem Abschlag für den Privatbereich.

Bild: © Martin Green - Fotolia