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EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen
Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen:
:: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum
Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Vereinigtes Königreich, Schweden, Dänemark sowie Azoren, Madeira, Kanarische Inseln und Französische Überseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Réunion, Französisch Guyana).
:: Der Überweisungsbetrag darf nicht höher als € 12.500,- sein. (Ab 2006 € 50.000,-)
:: Der Zahlungsauftrag beinhaltet die Angabe der IBAN-Nummer des Empfängers, sowie den BIC-Code der Empfängerbank.
:: Der Verwendungszweck darf maximal 35 Zeilen umfassen.
Sonstige Hinweise:
- Die persönliche IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kontoauszügen ausgedruckt.
- Vorbeugend sollten bei Auslandsbeziehungen rechtzeitig die entsprechenden Daten den Geschäftspartnern mitgeteilt bzw. von den Geschäftspartnern in Erfahrung gebracht werden. - Eine EU-Standardüberweisung soll binnen 3 Tagen erledigt sein. (Bisher waren es 6 Tage)
- Schecks sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info