Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

August 2015
Kategorien: Klienten-Info
Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

Seit Mai 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Familienbeihilfe für ein Kind, welches im Inland geboren wurde - ohne Antrag der Eltern und somit gleichsam automatisch – an die Eltern ausgezahlt wird. Notwendig dafür ist, dass das Finanzamt basierend auf Personenstandsdaten (Standesamt) die Voraussetzungen für das Vorliegen der Familienbeihilfe prüfen kann. Im Idealfall werden die Eltern über den Familienbeihilfeanspruch ihres Kindes informiert und gleichzeitig wird ihnen die Familienbeihilfe wie auch der Kinderabsetzbetrag überwiesen. Sollten dem Finanzamt wichtige Informationen, wie z.B. die Kontodaten, fehlen, so wird dies in dem Informationsschreiben angemerkt. Die Eltern müssen jedoch selbst dann keinen Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe stellen, sondern lediglich die gewünschten Informationen bereitstellen.

Bild: © davros - Fotolia