Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht

September 2003
Kategorien: Klienten-Info
DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht

(BMSG-Erlass-AÖFV Nr. 56/2003)

Folgende Alternativen kommen in Frage:

:: Grundregel
Der 4,5%ige Dienstgeberbeitrag (DB) ist für alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer zu entrichten.

:: Ausnahmen in Österreich
- Ins Ausland entsendete Dienstnehmer gelten als im Inland beschäftigt und sind DB-pflichtig
- EU/EWR Dienstgeber (z.B. Schweizer Unternehmer) die im Ausland einen Dienstnehmer beschäftigen, der in Österreich*) sozialversichert ist, müssen in Österreich den DB abführen.
- Für im Inland beschäftigte Dienstnehmer besteht aber DB-Freiheit, wenn sie auf Grund der Verordnung 1408/71, einer ausländischen Sozialversicherungspflicht unterliegen.

*) Diese Anknüpfung für die DB-Pflicht wird in der Fachliteratur als verfassungswidrig angesehen.

:: Beitragserstattung

Für EU-widrig abgeführte Beiträge kann gem. § 299 BAO binnen Jahresfrist Rückerstattung beantragt werden.

Bild: © davros - Fotolia