Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober

November 2003
Kategorien: Klienten-Info
Kurz-Info: Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober

Die Höhe der Anspruchszinsen setzt sich aus den Differenzbeträgen (Nachforderungen oder Gutschriften) an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zusammen. Die Berechnung erfolgt tageweise in der Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz. Die Anspruchszinsen betragen 3,47 %. Rechtzeitig bedeutet nicht unbedingt, dass die angeführten Maßnahmen bereits per 1. Oktober 2003 getroffen werden müssen. Übersteigen nämlich die Anspruchszinsen nicht den Betrag von EUR 50,-, kommt es zu keiner Zinsenvorschreibung. Darüber hinaus kann der zinsenfreie Zeitraum mit folgender Formel berechnet werden:

(EUR 49,99 x 365) / (Zinssatz x Nachforderung)

:: Die Nachforderungszinsen können vermieden werden, durch rechtzeitige

  • Einreichung der Steuererklärungen
  • Entrichtung einer Anzahlung in der voraussichtlichen Höhe der zu erwartenden Nachzahlung bzw.
  • mittels Kombination von Einreichung der Steuererklärungen und Anzahlung.

Bild: © rangizzz - Fotolia