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Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen
Ab 1. Februar 2005 werden diese Zinssätze erhöht und zwar um 0,5% die Stundungszinsen und um 1% die Aussetzungszinsen, sodass nunmehr folgende Zinssätze gelten:
Stundungszinsen | Aussetzungszinsen | |
Bis 31. Jänner 2005 | 5,47% | 2,47% |
Ab 1. Februar 2005 | 5,97% | 3,47% |
Solange der Basiszinssatz von 1,47% gilt, bleibt es voraussichtlich bei den oben angeführten Zinssätzen.
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
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© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info
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