Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Aktuelle Zinssätze


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Aktuelle Zinssätze

März 2005
Kategorien: Klienten-Info
Aktuelle Zinssätze

Bankenzinssätze

Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47%
Sparbuch-Eckzinssatz 0,125%
Sparbuch-12 Monate ab 1,50%
Handelsrecht: 4,00%
Wechsel- und Scheckrecht: 6,00%

Steuerrecht

Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%)
Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%)
Anspruchszinsen wie bisher 3,47%  
Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50%  

Änderungen bei Anspruchszinsen durch AbgÄG 2004.
Gem. § 205 Abs. 6 BAO sind die Zinsen auf Antrag herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, wenn sich eine Nachzahlung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses ergibt und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen. Diese Neuregelung wird wohl auch auf die Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre bei Künstlern und Schriftstellern anzuwenden sein.
Gem. § 205 Abs. 2 BAO verlängert sich der Verzinsungszeitraum von bisher 42 auf 48 Monate, was als "Tax Compliance Maßnahme" (was immer das auch ist!) begründet wird.

Verzugszinsen

:: Geschäftsverkehr

Im beiderseitigen Unternehmergeschäft (8% über Basiszins) 9,47%
Mangels anderer gesetzlicher Bestimmungen 4,00%

:: Sozialversicherung

Für rückständige SV-Beiträge ab 1. 1. 2005: 6,33% (2004: 6,57%)

:: Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist der Zinssatz wie im Geschäftsverkehr 9,47% anzuwenden, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, diesfalls beträgt der Zinssatz nur 4%.

Bild: © webdata - Fotolia