Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Einkünfte aus Vermietung bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Einkünfte aus Vermietung bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

August 2005
Kategorien: Klienten-Info
Einkünfte aus Vermietung bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

Werden Einkünfte aus Vermietung z.B. für die Anbringung eines Handy-Mastes oder einer ehemaligen Hausbesorgerwohnung erzielt, so wird nicht die Gemeinschaft, sondern der einzelne Wohnungseigentümer einkommensteuerpflichtig, während für die Umsatzsteuer die Gemeinschaft Steuersubjekt ist. Die Einkünfte sind aber nicht einheitlich und gesondert festzustellen, wenn hinsichtlich aller Grundstücksanteile Wohnungseigentum besteht (Rz 6410a EStR). Der Hausverwalter hat vielmehr bei der Jahresabrechnung die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Einkünfte gesondert auszuweisen und auf die Steuerpflicht aufmerksam zu machen. Werden diese Einkünfte mit dem Wohngeld saldiert, stellen sie eine Einkommensverwendung dar und ändern nichts an der Steuerpflicht. Hat der Wohnungseigentümer ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit oder Pensionseinkünfte, unterbleibt die Einkommensteuererklärungspflicht, wenn die anteiligen Mieteinkünfte unter € 730,- p.a. bleiben.

Bild: © GaToR-GFX - Fotolia