Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002

Dezember 2001
Kategorien: Klienten-Info
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002

IV. Vorschau auf 2002

1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002

Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei.

2. Änderung des Kommunalsteuergesetzes ab 1. Jänner 2002 Der Freibetrag (EUR 1.095,-/S 15.000,-) und die Freigrenze (EUR 1.460,-/S 20.000,-) gelten auch für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.

3. Briefmarken

In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 2002 gelten neben den neuen 2-Briefmarken auch noch die alten Schilling-Briefmarken. Nach Ablauf der Frist ist nur ein Umtausch möglich, aber keine Ablöse gegen Bargeld.

4. Die steuerfreie Sparbuchschenkung endet am 30. Juni 2002.

Bild: © Cello Armstrong - Fotolia