Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Kostenlose Erstberatung

Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Beratung!

Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Höhere Negativsteuer für Pendler für 2008 und 2009


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Höhere Negativsteuer für Pendler für 2008 und 2009

April 2008
Kategorien: Klienten-Info
Höhere Negativsteuer für Pendler für 2008 und 2009

Für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 erhöht sich für Arbeitnehmer die mögliche Negativsteuer (Steuergutschrift), sofern die Voraussetzungen für den Bezug des Pendlerpauschales erfüllt sind. Die Deckelung wird von 10% auf 15% bestimmter Werbungskosten (vor allem Sozialversicherung) angehoben, der Höchstbetrag steigert sich von maximal € 200 auf € 240 pro Jahr. Negativsteuer fällt an, wenn aufgrund der geringen Einkünfte keine (Lohn)Steuerbelastung eintritt, aber Abgaben an die Sozialversicherung entrichtet wurden. Häufig davon betroffene Gruppen sind Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Die Negativsteuer kann rückwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) vom Finanzamt eingefordert werden.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia