Steuer-Newsletter
Immer bestens informiert!
Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an…
Steuer-Info
Klienten-Info - Aktuell
Artikel empfehlen
Keine Sonderausgaben bei selbst durchgeführter Wohnraumsanierung
Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (einschließlich Instandsetzungsaufwendungen, energiesparende Maßnahmen, Herstellungsaufwendungen) sind dann als Sonderausgabe absetzbar, wenn die Sanierung im unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Wie der UFS (GZ RV/2699-W/08 vom 10.12.2008) jüngst bestätigt hat, erfüllen Materialrechnungen alleine nicht diese Voraussetzung. Es ist somit kein Sonderausgabenabzug bei Selbstmontage möglich! Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige die Beauftragung eines Professionisten nicht leisten kann oder die Eigenmontage wesentlich billiger kommt. Hintergrund dieser rigorosen Bestimmung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG) ist die Bekämpfung von Pfusch.
Bild: © webdata - Fotolia
© Hason & Scherz Steuerberatungsgesellschaft mbH | Klienten-Info