Steuer-News

Kontakt

Hason & Scherz
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Praterstraße 33/7, 1020 Wien
T 01 211 91 170
F 01 216 99 76
E office@hasonscherz.at

Impressum
Datenschutzerkärung
Haftungsausschluß

Suchen

Steuer-Newsletter

Immer bestens informiert!

Melden Sie sich hier zu unserem kostenlosen monatlichen Steuer-Newsletter an…

weiter…

Steuer-Info

Klienten-Info - Aktuell

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.hasonscherz.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kapitalgesellschaften - Größenklassen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Januar 2024
Kategorien: Checklisten , Info-Corner
Kapitalgesellschaften - Größenklassen

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros) sind Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht überschreiten. Kleinstgesellschaften müssen keinen Anhang aufstellen und der Strafrahmen für Zwangsstrafen halbiert sich. Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften können allerdings keine Kleinstkapitalgesellschaften sein.

Kleine Kapitalgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei der drei genannten Merkmale nicht überschreiten.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der drei Merkmale kleiner Kapitalgesellschaften und überschreiten nicht zumindest zwei der drei Merkmale mittelgroßer Kapitalgesellschaften.

Einzelabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

0,35

0,7

10

Kleine Kapitalgesellschaften

5

10

bis 50

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

20

40

bis 250

Große Kapitalgesellschaften

Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Begebung von Aktien an einem geregelten Markt.

Stehen mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft, liegt eine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses bei Überschreiten folgender Größenmerkmale vor:

Konzernabschluss
Bilanzsumme
in Mio €
Umsatzerlöse
in Mio €
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kumulierte Jahresabschlüsse (Bruttomethode)

24

48

bis 250

Konsolidierte Jahresabschlüsse (Nettomethode)

20

40

bis 250

Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum). Maßgebliche Rechtsfolgen sind u.a. die fehlende Prüfungspflicht der kleinen GmbH sowie abgestufte Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs. Kleine GmbHs müssen auch keinen Lagebericht erstellen. Die Verpflichtung zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage von 10% des Stamm- bzw. Grundkapitals besteht nur bei großen Kapitalgesellschaften.

Die mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 erhöhten Schwellenwerte sind erstmals auf Abschlüsse 2016 anzuwenden.

Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia