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Kurz-Infos

Juni 2002
Kategorien: Klienten-Info
Kurz-Infos

Investitionsfreibetrag nach 2000 trotz auslaufen seit 1. Jänner 2001

Gemäß § 10 b EStG kann der Investitionsfreibetrag nur mehr von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor 2001 angefallen sind. Hat sich der Unternehmer dazu entschieden, den IFB erst nach Fertigstellung einer Anlage, die in mehreren Jahren hergestellt worden ist, geltend zu machen, kann er auch noch nach dem Jahr 2000 geltend gemacht werden.
Beispiel:
Herstellung in den Jahren 1999 bis 2002.
Im Jahre 2002 kann von den Teilherstellungskosten der Jahre 1999 bis 2000 - sofern damals kein IFB geltend gemacht worden ist - im Jahr 2002 der IFB geltend gemacht werden.

Der Betriebsausflug im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz

:: Einkommensteuergesetz
- Beim Arbeitgeber sind die Kosten eines Betriebsausfluges in voller Höhe als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (Rz 1500 EstR).
- Beim Dienstnehmer besteht bis EUR 365,- p.a. ein steuerfreier Sachbezug (Rz 78 LStR).

:: Umsatzsteuergesetz
- Umsatzsteuer
Leistet der Dienstnehmer keinen Beitrag, besteht Umsatzsteuerfreiheit (Rz 2967 UStR). Andernfalls ist eine sich ergebende Marge umsatzsteuerpflichtig.
- Vorsteuer
Bei Weitergabe einer Reise ohne Aufschlag (Betriebsausflug) ist kein Vorsteuerabzug aus der Reisevorleistung möglich (Rz 3091 UStR). Im Umsatzsteuerprotokoll des BMF vom 19. November 2001 wird hiezu folgendes ausgeführt: Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 (Besteuerung von Reiseleistungen) nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für einen Betriebsausflug pro Jahr und pro Arbeitnehmer S 1.350,- (ab 2002 EUR 100,-) nicht übersteigen.

Bild: © webdata - Fotolia