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Steuer-Info
Klienten-Info - Aktuell
Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,5 % wurde im Dezember 2024 auch der Basiszinssatz von 3,03 % auf 2,53 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 18.12.2024 | Bisher | |
Stundungszinsen | 7,03 % | 7,53 % |
Aussetzungszinsen | 4,53 % | 5,03 % |
Anspruchszinsen | 4,53 % | 5,03 % |
Beschwerdezinsen | 4,53 % | 5,03 % |
Umsatzsteuerzinsen | 4,53 % | 5,03 % |
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